EU-Rat reaktiviert ausgelaufene Chatkontrolle-Übergangsregelung im Eilverfahren (heise.de)
- EU-Rat verabschiedet Chatkontrolle 1.0 im Eilverfahren per Umlaufbeschluss.
- Abstimmung im EU-Parlament droht kurz vor Sommerpause – viele Abgeordnete fehlen.
- Verordnung erlaubt weiterhin freiwilliges Scannen privater Nachrichten auf Missbrauchsmaterial.
"Der EU-Ministerrat hat die am 3. April 2026 ausgelaufene Übergangsregelung zur freiwilligen Chatkontrolle (Chatkontrolle 1.0) im schriftlichen Umlaufverfahren wieder in Kraft gesetzt. Ziel ist es, eine Rechtslücke zu schließen und den Druck auf das EU-Parlament zu erhöhen, das kurz vor der Sommerpause über den Entwurf abstimmen soll. Kritiker sehen darin eine Umgehung demokratischer Kontrolle, da das Parlament überrumpelt werde. Die Neuregelung erlaubt Technologiekonzernen weiterhin das Scannen privater Nachrichten auf Kindesmissbrauchsmaterial, während die Verhandlungen über die umstrittene Chatkontrolle 2.0 stocken."
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