AfD und Verfassungsschutz: Mit Geheimplänen ist nicht zu rechnen (faz.net)
0xBASE INTEL BRIEF
- Das Kölner Verwaltungsgericht limitiert den Spielraum des Verfassungsschutzes bei der AfD.
- Dauerhafte Verdachtsbeobachtung ohne konkrete Eskalation ist rechtlich angreifbar.
- Die Behörde steht unter Zugzwang, Beweise für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung zu liefern.
"Das Kölner Verwaltungsgericht stellt die unbefristete Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz infrage. Eine dauerhafte Überwachung der Partei steht rechtlich auf schwachen Beinen, da die Behörde bald belastbare Beweise für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlegen muss, um den Verdacht aufrechtzuerhalten."
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