Verwaltungsgericht untersagt Minister Äußerungen über Buchhandlung (faz.net)
0xBASE INTEL BRIEF
- Verbot der Diffamierung durch den Kulturstaatsminister
- Eingriff in die Meinungs- und Berufsfreiheit bestätigt
- Gericht fordert höhere Sorgfaltspflicht für Regierungsmitglieder
"Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Kulturstaatsminister Wolfram Weimer untersagt, einen spezifischen Berliner Buchladen weiterhin als „politische Extremisten“ zu diffamieren. Das Gericht stufte die Äußerungen als unzulässigen Eingriff in die Meinungs- und Berufsfreiheit ein, da keine ausreichende Tatsachenbasis für eine solche Einstufung durch ein Regierungsmitglied vorliege. Das Urteil stärkt den Schutz zivilgesellschaftlicher Akteure vor staatlicher Diskreditierung."
#Meinungsfreiheit
#Rechtsstaatlichkeit
#Politische Kommunikation
Noch keine Kommentare.