Bundesverfassungsgericht verhandelt über ausbleibende Rundfunkbeitragserhöhung (faz.net)
- ARD und ZDF reichten Verfassungsbeschwerde gegen die Länderblockade der Beitragserhöhung ein.
- Die Sender haben über eine Milliarde Euro Rücklagen; die KEF senkte die empfohlene Erhöhung auf 28 Cent.
- Das Gericht entscheidet in Kürze; der Kommentar sieht die AfD-Wahlerfolge als möglichen Treiber.
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF gegen die ausbleibende Erhöhung des Rundfunkbeitrags verhandelt. Die Sender verfügen über Rücklagen von über einer Milliarde Euro und argumentieren, die Blockade gefährde die Demokratie. Die KEF hatte zunächst eine Erhöhung um 58 Cent empfohlen, später auf 28 Cent ab Januar 2027 gesenkt. Ein Urteil steht noch aus. Der Kommentar deutet an, dass der Druck der Sender auch durch die Wahlerfolge der AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern motiviert sein könnte."
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