Bundesverwaltungsgericht weist Klage auf Einsicht in BND-Akten zu Adolf Eichmann ab (faz.net)
- Historikerin und Journalistin scheitert mit Klage auf vollständige Einsicht in BND-Akten von 1960.
- Bundeskanzleramt gibt Sperrerklärung ab; In-camera-Senat bestätigt Geheimhaltung.
- Anwalt Christoph Partsch kritisiert, dass das Verfahren NS-Aufklärung behindere.
- 2017 geändertes Bundesarchivgesetz erlaubt BND, methodenkritische Unterlagen zurückzuhalten.
- BND beruft sich auf Third-Party-Rule bei Austausch mit ausländischen Diensten.
"Eine Historikerin und Journalistin scheiterte vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch, vollständige Einsicht in BND-Unterlagen aus dem Jahr 1960 zu erhalten. Die Akten betreffen die Festnahme von NS-Verbrecher Adolf Eichmann. Der BND hatte nur eingeschränkten Zugang gewährt. Das Bundeskanzleramt gab eine Sperrerklärung ab, die ein In-camera-Senat bestätigte. Rechtsanwalt Christoph Partsch kritisierte, dass das Verfahren die Aufklärung von NS-Verbrechen behindere und die Rechtsschutzgarantie untergrabe. Die Entscheidung ist rechtskräftig."
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