Verwaltungsgerichtshof bestätigt Rundfunkbeitragspflicht (faz.net)
0xBASE INTEL BRIEF
- Sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen
- Gericht sieht keine politische Einseitigkeit
- Rechtmäßigkeit der Beitragsfinanzierung bestätigt
"Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Beitrags und sah keine Anhaltspunkte für eine unzulässige politische Einseitigkeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot. Die Entscheidung festigt die Finanzierungsstruktur der Sendeanstalten."
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