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Gericht zwingt Auswärtiges Amt zur Herausgabe von Baerbock-SMS (heise.de)

0xBASE INTEL BRIEF
  • Berliner Verwaltungsgericht verpflichtet Auswärtiges Amt zur Offenlegung von Baerbock-SMS
  • SMS gelten als amtliche Informationen und unterliegen dem Informationsfreiheitsgesetz
  • Klage eines Journalisten erfolgreich – Ministerium muss Transparenz gewähren

"Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Auswärtige Amt verpflichtet, dienstliche SMS von Außenministerin Annalena Baerbock offenzulegen. Das Gericht entschied, dass SMS als amtliche Informationen gelten und daher dem Transparenzgebot unterliegen. Die Klage wurde von einem Journalisten eingereicht, der Auskunft über dienstliche Nachrichten der Ministerin verlangte."

#Transparenz #Digitale Aktenführung #Behördliche Informationspflicht

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