Bundesgerichtshof: Anspruch auf Löschung privater Daten im Handelsregister (heise.de)
0xBASE INTEL BRIEF
- Löschung nicht erforderlicher Privatdaten möglich.
- Recht gilt auch bei bereits erfolgter Verbreitung durch Dritte.
- Stärkung des individuellen Datenschutzes gegenüber öffentlichen Registern.
"Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Privatpersonen nicht erforderliche personenbezogene Daten aus dem Handelsregister entfernen lassen können. Diese Entscheidung mindert Risiken durch Datenüberfluss, selbst wenn die Informationen bereits über Dritte öffentlich zugänglich sind. Das Urteil stärkt die digitale Souveränität und den Schutz sensibler Daten gegen eine ausufernde Transparenzpflicht."
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