EuGH: Illegale Beweise dürfen in Zivilprozessen verwertet werden (heise.de)
0xBASE INTEL BRIEF
- EuGH erlaubt Verwertung illegal erlangter Beweise in Zivilverfahren.
- Recht auf faires Verfahren überwiegt absoluten Datenschutz.
- Gerichte müssen Weitergabe an Dritte beschränken und Daten minimieren.
- Entscheidung verhindert Missbrauch der DSGVO zur Beweisblockade.
"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass nationale Gerichte auch rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten als Beweismittel in Zivilverfahren verwerten dürfen. Das Recht auf ein faires Verfahren wiegt schwerer als der absolute Datenschutz. Allerdings müssen Gerichte die Weitergabe solcher Daten an Dritte streng begrenzen und Maßnahmen wie Schwärzung ergreifen. Das Urteil erging im Fall eines Ehestreits und mutmaßlichen eBay-Betrugs, bei dem ein Arbeitgeber illegal Passwörter ausspähte."
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