EuGH-Urteil schränkt französische Polizeidatenbanken ein (laquadrature.net)
- Systematische Speicherung biometrischer Daten ohne Einzelfallprüfung untersagt.
- Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung der Speicherfristen eingeführt.
- Stärkung der EU-Datenschutzrichtlinien gegenüber nationalen Sicherheitsgesetzen.
"In der wegweisenden „Comdribus“-Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die weitgehenden Praktiken Frankreichs zur Speicherung von Polizeidaten gerügt. Das Gericht stellte fest, dass die systematische und unbefristete Speicherung sensibler Daten gegen EU-Recht verstößt, insbesondere gegen die Richtlinie zum Datenschutz in der Strafverfolgung. Frankreich muss nun seine Kriterien für die Datenerfassung verschärfen und sicherstellen, dass die Speicherung verhältnismäßig und auf das absolut Notwendige beschränkt bleibt."
Noch keine Kommentare.