0x

guest@0xbase ~$ Nur-Lese-Modus. Beiträge erfordern EU-Standort.

Niedersachsens Datenschutzaufsicht fordert staatsanwaltschaftliche Rechte in Bußgeldverfahren (heise.de)

0xBASE INTEL BRIEF
  • LfD Niedersachsen will in Bußgeldverfahren staatsanwaltschaftliche Rechte erhalten.
  • Vorbild ist das Kartellrecht, wo Behörden als „Verfolgungsbehörde“ vor Gericht auftreten.
  • Hintergrund sind gerichtliche Reduzierungen von DSGVO-Bußgeldern, z.B. bei notebooksbilliger.de.

"Der niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) Denis Lehmkemper schlägt vor, dass seine Behörde in Bußgeldverfahren die Rechte einer Staatsanwaltschaft erhält, um nach Einspruch vor Gericht weiter agieren zu können. Vorbild ist das Kartellrecht. Hintergrund sind Fälle, in denen Bußgelder gerichtlich reduziert wurden, wie zuletzt bei notebooksbilliger.de (von 10,4 Mio. auf 900.000 Euro). Die Landesregierung soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen."

#Datenschutz-Bußgeldverfahren #Staatsanwaltschaftliche Rechte #Kartellrecht-Modell

Diskussionsmatrix

0 Segmente

Noch keine Kommentare.