OLG Hamm: Unternehmen haftet für Chatbot-Falschangaben (heise.de)
0xBASE INTEL BRIEF
- OLG Hamm: Unternehmen haftet für Chatbot-Aussagen
- Falsche Kostenauskünfte als unlauterer Wettbewerb
- Chatbot gilt als verlängerter Arm des Unternehmens
"Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Anbieter von Schönheitsbehandlungen für irreführende Aussagen seines Chatbots haftet. Der Chatbot gab falsche Kostenauskünfte, was als unlauterer Wettbewerb gewertet wurde. Das Gericht betrachtet den Chatbot als verlängerten Arm des Unternehmens."
#KI-Haftung
#Chatbot-Täuschung
#Unlauterer Wettbewerb
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