OLG Koblenz stärkt Kundenschutz bei Phishing-Angriffen (heise.de)
- Keine grobe Fahrlässigkeit bei täuschend echten Phishing-Anrufen.
- Banken zur Erstattung unautorisierter Abbuchungen verpflichtet.
- Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Finanzwesen.
"Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Bankkunden bei täuschend echten Phishing-Anrufen nicht automatisch grob fahrlässig handeln. Das Gericht wertete die Täuschung durch professionelle Kriminelle, die sich als Bankmitarbeiter ausgaben, als so authentisch, dass keine Mitverantwortung des Opfers vorliegt. Die Banken sind demnach verpflichtet, unautorisierte Abbuchungen zu erstatten. Dieses Urteil schafft eine wichtige Rechtsgrundlage für die Haftungsfrage bei digitaler Finanzkriminalität und stärkt die Sicherheit für Verbraucher im europäischen Zahlungsraum."
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