Gerichtsurteil schränkt politische Äußerungen von Staatssekretären ein (faz.net)
- Untersagung der Bezeichnung von Buchhändlern als extremistisch durch Staatsvertreter.
- Rechtliche Auseinandersetzung um den Deutschen Buchhandlungspreis.
- Schutz der Meinungsfreiheit für Kulturschaffende gegenüber staatlicher Willkür.
"Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass der Kulturstaatssekretär Wolfgang Weimer Buchhändlerinnen nicht pauschal als „extremistisch“ bezeichnen darf. Der Rechtsstreit entzündete sich an der Entscheidung, Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises aufgrund vermeintlicher politischer Gesinnung auszuschließen. Das Urteil stärkt die Rechte von Kulturschaffenden gegen staatliche Stigmatisierung und setzt enge Grenzen für die Verwendung politischer Begriffe durch Regierungsvertreter in ihrer offiziellen Funktion. Die richterliche Anordnung unterbindet künftige Diffamierungen in diesem Kontext."
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