Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Spiegel wegen Vučić-Berichterstattung (faz.net)
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- Landgericht Hamburg verbietet Spiegel die Verbreitung von sechs konkreten Aussagen über Vučić.
- Gericht rügt fehlende Beweise und unzureichende Konfrontation des Betroffenen.
- Spiegel muss bei Verstoß bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen.
"Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel untersagt, bestimmte Behauptungen über Serbiens Präsidenten Aleksandar Vučić zu verbreiten, die ihn mit einer angeblichen Menschenjagd reicher Touristen in Sarajevo während des Bosnienkriegs in Verbindung bringen. Das Gericht sah die Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung als nicht erfüllt an, insbesondere fehle ein Mindestbestand an Beweistatsachen. Der Spiegel darf bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro belegt werden."
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