Glasfaserausbau in Deutschland: Rechte bei Verzögerung und Schäden (heise.de)
0xBASE INTEL BRIEF
- Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsdatum, nicht mit Freischaltung.
- Kosten fallen erst bei Leistungserbringung an.
- Bei Verzögerung: schriftliche Fristsetzung an Anbieter.
- Schäden durch Subunternehmer auf Privatgrund: Anbieter haftet.
- Öffentliche Schäden: Zuständigkeit der Kommune.
"Der Artikel informiert über Verbraucherrechte beim Glasfaserausbau in Deutschland. Vertragslaufzeiten beginnen vor der Freischaltung; Kosten fallen erst bei Leistung an. Bei Verzögerung sollte der Anbieter schriftlich mit Fristsetzung zur Leistung aufgefordert werden. Schäden durch Subunternehmer auf Privatgrundstück haftet der Anbieter gemäß §278 BGB. Für Schäden im öffentlichen Raum ist die Kommune zuständig. Empfohlen wird eine klare Dokumentation und Fristsetzung."
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