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Vorrang des EU-Rechts bei Social-Media-Regulierungen (netzpolitik.org)

0xBASE INTEL BRIEF
  • Der Digital Services Act (DSA) verhindert nationale Sonderregeln für Plattformen.
  • Das elterliche Erziehungsrecht steht staatlichen Totalverboten entgegen.
  • Regulatorische Harmonisierung in der EU lässt wenig Raum für deutsche Alleingänge.

"Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bestätigt, dass Deutschland keine eigenständigen Verbote für soziale Medien gegenüber Minderjährigen erlassen kann. Das EU-Recht, insbesondere der Digital Services Act (DSA), hat Vorrang vor nationalen Alleingängen. Jedes nationale Gesetz müsste zudem mit dem Grundgesetz vereinbar sein, das das Erziehungsrecht der Eltern und die Informationsfreiheit schützt. Dies schränkt die nationale Souveränität bei der Plattformregulierung erheblich ein und verlagert die Entscheidungsgewalt nach Brüssel."

#DSA-Vorrang #Jugendschutz #Regulatorische Harmonisierung

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