Generalanwalt des EuGH empfiehlt Abweisung der Klage der französischen Nationalversammlung gegen Asyl-Umverteilungsregeln (euobserver.com)
- Generalanwalt empfiehlt Abweisung der Klage gegen EU-Asyl-Umverteilungsregeln.
- Klage von Le Pens Nationaler Sammlungsbewegung im Juni 2024 eingereicht.
- Neue EU-Asylgesetze erlauben flexible Solidarität, keine Pflicht zur Umsiedlung.
"Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat empfohlen, eine Klage der französischen Nationalversammlung (initiiert von Marine Le Pens Rassemblement National) gegen die EU-Asyl-Umverteilungsregeln abzuweisen. Die Klage argumentierte, die EU habe keine Kompetenz für verbindliche Umverteilung. Die neuen EU-Asylgesetze verlangen keine zwingende Umverteilung, aber eine Solidaritätsverpflichtung, einschließlich Finanzbeiträgen von bis zu 20.000 Euro pro nicht umgesiedelter Person. Die endgültige Entscheidung des Gerichts steht noch aus."
Noch keine Kommentare.