Bundesrat beschließt Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie (heise.de)
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- Bundesrat stimmt EU-Reparaturrichtlinie zu, Inkrafttreten ab Juli 2026
- Hersteller von zehn Produktgruppen müssen Reparaturen und Ersatzteile anbieten
- Gewährleistungsfrist verlängert sich bei Reparatur um 12 Monate
"Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen, die Hersteller von Elektrogeräten zur Reparatur verpflichtet. Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft und gilt ab Ende Juli 2026 für Neu- und Altgeräte. Hersteller müssen Ersatzteile zu angemessenen Preisen anbieten und dürfen reparierfeindliche Technik nicht verbauen. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich bei Reparatur um zwölf Monate."
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