Spaniens Oberster Gerichtshof hebt Dekret über schwimmende Solarpaneele in Stauseen wegen Verfahrensfehlers auf (xataka.com)
- Spanischer Oberster Gerichtshof hebt Königliches Dekret 662/2024 zu schwimmenden Solaranlagen auf.
- Urteil basiert auf fehlender öffentlicher Konsultation, einem Verfahrensmangel.
- Klage Aragoniens erfolgreich; Gericht bewertete technische Vorzüge nicht.
- Regierung kann neue Verordnung nach ordnungsgemäßer Konsultation erlassen.
"Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat das Königliche Dekret 662/2024 für nichtig erklärt, das die Installation schwimmender Solaranlagen in staatlichen Stauseen regeln sollte. Das Gericht gab einer Klage Aragoniens statt, da die Regierung die zwingende öffentliche Konsultation vor der Verabschiedung versäumt hatte. Der Verfahrensfehler ist nicht durch Dringlichkeit zu rechtfertigen. Die Entscheidung betrifft nicht die Technologie selbst, sondern nur den Rechtsrahmen. Die Regierung kann nach ordnungsgemäßer Konsultation eine neue Verordnung erlassen."
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