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Beschlagnahmeverbot für die elektronische Patientenakte soll kommen (heise.de)

0xBASE INTEL BRIEF
  • ePA-Daten sollen vor Beschlagnahme geschützt werden
  • Änderung der Strafprozessordnung geplant
  • Stärkung des Patientendatenschutzes

"Die Bundesregierung plant, die Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) unter den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung zu stellen. Dies soll die Vertraulichkeit von Patientendaten stärken und verhindern, dass Ermittlungsbehörden ohne weiteres auf sensible Gesundheitsdaten zugreifen können. Der Schritt wird von Datenschützern begrüßt, steht aber noch vor der parlamentarischen Umsetzung."

#ePA #Beschlagnahmeschutz #Datenschutz

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