EuGH-Urteil zu Rundfunkübertragungen in Seniorenheimen (heise.de)
0xBASE INTEL BRIEF
- Keine Urheberrechtsvergütung bei interner Weiterleitung in Wohnheimen
- Bewohner gelten als privates Publikum
- Stärkung der Rechtsklarheit bei digitalen Übertragungsrechten
"Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die hausinterne Weiterleitung von Fernsehsignalen in Seniorenresidenzen keine vergütungspflichtige 'öffentliche Wiedergabe' darstellt. Die Klage der Gema wurde damit abgewiesen, da die Heimbewohner als ein privater, nicht öffentlicher Personenkreis gelten."
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