Bundesnetzagentur genehmigt Vertragsmuster für Netzwiederaufbau-Dienstleistungen (bundesnetzagentur.de)
- BNetzA genehmigt vertragliche Modalitäten für Netzwiederaufbau-Dienstleistungen
- Rahmen gilt für Schwarzstartfähigkeit und Inselbetrieb, ohne Haftung/Vergütung
- Vorschlag von vier Übertragungsnetzbetreibern, basierend auf EU-Notfall- und Wiederherstellungsnetzkodex
"Die Bundesnetzagentur hat den gemeinsamen Vorschlag der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber für vertragliche Modalitäten für Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau genehmigt. Der Rahmen legt technische Anforderungen für Schwarzstartfähigkeit und Inselbetrieb fest, sowie Verfügbarkeitspflichten, Prüfverfahren und Kommunikationsprotokolle. Haftung und Vergütung sind nicht enthalten und werden in Einzelverträgen geregelt. Die Entscheidung folgt auf zwei Konsultationsrunden und ist an die EU-Verordnung 2017/2196 angelehnt."
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