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Bundestag-Gutachten: Open-Source-Beschaffung vergaberechtlich zulässig (heise.de)

0xBASE INTEL BRIEF
  • Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags bestätigt Zulässigkeit von OSS-Vorgaben in Ausschreibungen
  • EuGH-Urteil von Januar 2025 verbietet Direktvergaben aufgrund von Vendor-Lock-in
  • Haushaltsrecht kann unter EU-Schwellenwerten OSS-Bevorzugung verlangen

"Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat ein Gutachten veröffentlicht, das bestätigt: Behörden dürfen in Ausschreibungen gezielt Open-Source-Software fordern. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie IT-Sicherheit, Interoperabilität oder strategischer Eigenentwicklung, ist dies vergaberechtlich zulässig. Ein EuGH-Urteil von Januar 2025 verbietet zudem die Rechtfertigung von Direktvergaben aufgrund von Herstellerabhängigkeit. Das Gutachten stärkt die digitale Souveränität der öffentlichen Hand."

#Open-Source-Vergaberecht #Digitale Souveränität #Vendor-Lock-in

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