EU-Gericht bestätigt: OPENAI kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden (heise.de)
0xBASE INTEL BRIEF
- EU-Gericht weist Klage von OpenAI gegen EUIPO-Ablehnung der Wortmarke OPENAI ab.
- OPENAI gilt als beschreibend für KI-Dienstleistungen (Klasse 9, 42, 45).
- OpenAI kann noch Rechtsmittel einlegen oder Eintragung aufgrund Verkehrsgeltung beantragen.
"Das Gericht der Europäischen Union hat die Ablehnung der Wortmarke OPENAI durch das EUIPO bestätigt. Der Begriff sei für KI-bezogene Dienstleistungen beschreibend. OpenAI kann noch Rechtsmittel einlegen oder eine Eintragung aufgrund erlangter Unterscheidungskraft beantragen."
#Markenrecht EU
#EUIPO Entscheidung
#OpenAI Marke
Noch keine Kommentare.