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Bundeskabinett beschließt Einstufung von Musikclubs als Kulturorte im Baurecht (faz.net)

0xBASE INTEL BRIEF
  • Neue Baurechtskategorie: Musikclubs als Kulturorte statt Vergnügungsstätten.
  • Genehmigung in mehr Gebietstypen möglich, aber Lärmschutzauflagen bleiben.
  • Keine Änderung der TA Lärm; Branche kritisiert fehlenden Bestandsschutz.

"Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Baugesetzbuchs beschlossen, wonach Musikclubs künftig als Kulturorte und nicht mehr als Vergnügungsstätten gelten. Dies ermöglicht Ausnahmegenehmigungen in bestimmten Wohngebieten. Die geplante Anpassung der TA Lärm für besseren Bestandsschutz wurde jedoch nicht umgesetzt, was bei Betreibern auf Kritik stößt."

#Baurecht #Musikkultur #Lärmschutz

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