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BKA erhält Befugnis zur Störung von Angreifer-IT-Systemen (heise.de)

0xBASE INTEL BRIEF
  • Bundeskabinett beschließt Gesetz zur aktiven Cyberabwehr
  • BKA darf künftig IT-Systeme von Angreifern stören oder zerstören
  • Innenminister Dobrindt sieht keine Grundgesetzänderung nötig

"Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Weg für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit freigemacht, das dem Bundeskriminalamt (BKA) neue Befugnisse zur aktiven Cyberabwehr einräumt. Künftig darf das BKA IT-Systeme von Angreifern stören oder zerstören, um konkrete Gefahren abzuwehren. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete dies als „Meilenstein“. Kritiker befürchten einen rechtswidrigen „Hackback“. Die Maßnahmen sollen auch Systeme im Ausland betreffen und gelten als Ergänzung zu bestehenden Schutzvorkehrungen wie der NIS2-Richtlinie."

#Cybersicherheitsgesetz #aktive Cyberabwehr #BKA-Befugnisse

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