Deutsche Krankenhäuser und Rettungsdienste: Neue Pflichten durch NIS2 und KRITIS-Dachgesetz (heise.de)
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- Seit Ende 2025: novelliertes BSI-Gesetz (NIS2) in Kraft
- Seit März 2026: KRITIS-Dachgesetz für physische Sicherheit
- Schwellen: 50/250 Mitarbeiter oder 10/50 Mio. Euro Umsatz
- KRITIS-Schwelle: 30.000 stationäre Fälle pro Jahr
- Geschäftsleitung haftet, muss Schulungen absolvieren
- Homöopathie nicht, Rettungsdienste sehr wohl betroffen
- Finanzierungslücken gefährden Umsetzung
"Seit Ende 2025 gilt das novellierte BSI-Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie, seit März 2026 das KRITIS-Dachgesetz. Beide verschärfen die Sicherheitsanforderungen im Gesundheitswesen. Betroffen sind Krankenhäuser, Rettungsdienste, Reha-Einrichtungen und teils auch Ambulanzen, je nach Beschäftigtenzahl und Umsatz. Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung und muss Risikomanagementprozesse etablieren. Aktuelle Cyberangriffe auf Dienstleister Unimed und Arwini verdeutlichen die Dringlichkeit der Regulierung."
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