Landgericht Berlin II weist Eilantrag des BFFS gegen VDS zu KI-Synchronisation zurück (heise.de)
- Landgericht Berlin II weist Eilantrag des BFFS zurück
- Äußerungen des VDS als Meinungsäußerung geschützt
- BFFS hatte AOR-Vereinbarung mit Netflix mitverhandelt
- BFFS zeigte im Verfahren kritische Haltung zur AOR
- VDS setzt Kampf gegen KI-Klauseln fort
"Das Landgericht Berlin II hat einen Eilantrag des Bundesverbands Schauspiel (BFFS) gegen den Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS) abgewiesen. Der VDS hatte in einer Pressemitteilung behauptet, der BFFS trage Mitverantwortung für die umstrittene Netflix-KI-Vereinbarung. Das Gericht sah diese Äußerung als von der Meinungsfreiheit gedeckt an, da der BFFS an der Ausgestaltung der Regelungen mitgewirkt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BFFS kann Berufung einlegen. Der VDS will sich weiter auf den Schutz der Sprecher konzentrieren."
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