BGH entscheidet: Anom-Chats aus Krypto-Handys grundsätzlich als Beweismittel zulässig (heise.de)
- BGH erklärt Anom-Chats für grundsätzlich verwertbar
- Kein pauschales Verwertungsverbot wegen unklarer ausländischer Ermittlungen
- Einzelfallprüfung von Rechtsverstößen bleibt möglich
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11. Februar 2026 (Az.: 2 StR 43/25) entschieden, dass Chatprotokolle aus der FBI-Operation Anom in deutschen Strafverfahren grundsätzlich als Beweise verwendet werden dürfen. Das Landgericht Fulda hatte die Verwertung abgelehnt, da die genauen Umstände der Datenerhebung im Ausland nicht offengelegt wurden. Der BGH hob diesen Teilfreispruch auf und stellte klar, dass weder die unvollständige Kenntnis der ausländischen Ermittlungen noch fehlende Anfechtungsmöglichkeiten ein generelles Verwertungsverbot begründen. Die Entscheidung betrifft tausende Verfahren."
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